ACHTUNG!!! – DIE VERANSTALTUNG FINDET IM VERBANDSHAUS, AM SPARRENBERG 8, STATT –
„Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“
1.Veranstaltung am Mittwoch, 9. Oktober 2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Hiermit laden wir Sie zur 1. Veranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ im Winterhalbjahr 2019/2020 ein. Die Veranstaltung findet am
Mittwoch, 09.10.2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,
statt. Sie steht unter dem Thema:
„Das konjunkturbedingte Kurzarbeitergeld nach dem SGB III“
Der Konjunkturhimmel strahlt nicht mehr ganz so blau, wie dies viele Jahre lang der Fall war.
Dementsprechend gehört es zu den Aufgaben von Personalabteilungen und Personalverantwortlichen, frühzeitig Planungen einzuleiten und möglicherweise schon Konzepte zu erstellen, um auf dauerhafte Kapazitätsüberhänge – sollten Sie auf uns zukommen – reagieren zu können. Ein Thema dabei ist auch die Kurzarbeit / das Kurzarbeitergeld aus konjunkturellen Gründen, geregelt im Sozialgesetzbuch III.
Unter anderem mit diesem Instrument ist es vor 10 Jahren gelungen, eine ausgewachsene Krise ohne signifikanten Verlust an mitarbeitergebundenem Know-how zu meistern, um danach neu durchzustarten.
Der Information über die Grundzüge der konjunkturellen Kurzarbeit gemäß SGB III, über die Voraussetzungen der Beantragung von Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld, über die Abläufe der Beantragung und über die Einhaltung notwendiger Formalien wird die Veranstaltung am 9. Oktober 2019 dienen.
Informieren darüber wird uns Herr Andreas Li, Teamleiter Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit Bielefeld. Wir konnten also den vor Ort für unsere Region unmittelbar Verantwortlichen gewinnen, uns zu informieren und unsere Fragen zu beantworten.
Bitte informieren Sie uns bis zum 1. Oktober 2019 mittels des angehängten Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der wichtigen Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht teilnehmen wird.