!!!ACHTUNG!!!
Veranstaltung finden in der NEUEN SCHMIEDE statt
Anfahrt und Anschrift finden Sie rechts beim Veranstaltungsort!
Hiermit laden wir Sie zur 5. Veranstaltung der „Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht“ im Winterhalbjahr 2018/2019 ein. Die Veranstaltung findet am
Mittwoch, 03.04.2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
in unserem Verbandshaus, Am Sparrenberg 8, 33602 Bielefeld,
statt. Sie steht unter dem Thema:
„Ein Überblick über das Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis“
Einer der (vielen) arbeitsrechtlichen „Dauerbrenner“ rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist der Streit um Zeugnisformulierungen. Neben rein formalen Gesichtspunkten treffen dabei Selbstbild und Fremdbild oft konfrontativ aufeinander.
Darüber hinaus sind in den Belegschaften „Verschwörungstheorien“ über bestimmte versteckte Hinweise und eine nur Arbeitgebern geläufige Zeugnissprache unausrottbar, was das Misstrauen gegenüber Zeugnistexten noch zusätzlich erhöht.
Aus diesem Grund haben wir Frau Corinna Bösing, Direktorin des Arbeitsgerichts in Detmold, eingeladen, uns darüber zu informieren, wie arbeitsgerichtlich mit Zeugnisrechtsstreiten umgegangen wird. Zu diesem Thema ist es nach unserer Einschätzung besonders wichtig, eine Fachfrau aus der I. Instanz zu befragen, da doch sehr viele Zeugnisangelegenheiten in dieser Instanz durch den Abschluss von Vergleichen erledigt werden. Frau Bösing wird uns am 3. April die wichtigsten Rechtsaspekte zum Arbeitszeugnis (Zeugnisgrundsätze, formale Kriterien, Beweislast, häufige Praxisprobleme) darstellen.
Bitte informieren Sie uns bis zum 28.03.2019 mittels des angehängten Antwortbogens, wer aus Ihrem Haus an der Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht teilnehmen wird.
Hinweis:
Die im Februar wegen Erkrankung des Referenten abgesagte Veranstaltung zum
Schwerbehindertenrecht wird am 15.05.2019, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, nachgeholt werden. Bitte reservieren Sie sich den Termin!